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   BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75   

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https://dejure.org/1975,945
BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75 (https://dejure.org/1975,945)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1975 - 5 StR 407/75 (https://dejure.org/1975,945)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 (https://dejure.org/1975,945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Soweit der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75, auf die in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird (Beschlüsse vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 - und vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 - NStZ 1984, 211 (Pfeiffer/Miebach)), ohne nähere Begründung ausführt, die Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen, der über einige am Rande liegenden Umstände in der Hauptverhandlung zur Sache ausgesagt, hinsichtlich wichtiger Fragen allerdings nach § 55 StPO die Auskunft verweigert habe, hätte nicht nach § 251 Abs. 2 StPO (a.F.) verlesen werden dürfen, umso weniger, als die Möglichkeit bestanden habe, den vernehmenden Polizeibeamten zu hören, geht er ersichtlich von einem Vorrang des Personalbeweises aus.
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auch die neu hinzutretende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, begründet aber noch nicht ohne weiteres einen Gesamtvorsatz (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

    Auf einen solchen Fall ist die Ausnahmeregelung des § 251 Abs. 2 StPO nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 - und Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - für Fälle, in denen der Zeuge in der Verhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch machte).
  • BGH, 24.03.1981 - 5 StR 150/81

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Gesamtvorsatzes bei Vorliegen

    Es fehlt jede Beschreibung und Umgrenzung der geplanten Tat nach Ort, Zeit und Begehungsweise (BGHSt 15, 268, 271, 26, 4, 7; BGH 5 StR 407/75 vom 28.10.1975 bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH 1 StR 769/80 vom 5.2.1981).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei

    Dementsprechend begründet auch die Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle (etwa zur Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelgenusses) zu verschaffen, keinen Gesamtvorsatz, sondern unter Umständen das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 - und 2. August 1978 - 2 StR 253/78).
  • BGH, 05.02.1981 - 1 StR 769/80

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Es fehlt jede Beschreibung und Umgrenzung der geplanten Tat nach Ort, Zeit und Begehungsweise (vgl. BGHSt 15, 268, 271; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Daß er auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigert hat, rechtfertigte es nicht, die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (BGH Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -, vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 - und vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 -).
  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78

    Vorliegen eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bestehen

  • BGH, 17.05.1977 - 5 StR 140/77

    Wohnungseinbruchsdiebstahl als fortgesetzte Tat oder in Tatmehrheit - Vorliegen

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